Unterschiedliche Parameter erhöhen das Risiko, nach einer Infektion mit SARS-CoV-2, schwer zu erkranken. Die Indikatoren sind in der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung angeführt.
Dazu gehören zum Beispiel:
-- chronische Herzerkrankungen (z.B. ischämische Herzerkrankungen, Herzinsuffizienzen),
-- aktive Krebserkrankungen,
-- Erkrankungen, die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden (z.B. Transplantationen, dauerhafte Kortisontherapie, HIV),
-- chronische Nierenerkrankungen (z.B. Niereninsuffizienz, Nierenersatztherapie)
-- chronische Lebererkrankungen mit Organumbau und dekompensierter Leberzirrhose,
-- ausgeprägte Adipositas Grad III mit einem BMI über 40,
-- Diabetes mellitus oder
-- arterielle Hypertonie mit bestehenden Endorganschäden.
[Quelle: sozailministerium.at]
Impfschema für Risikopersonen
Für einen optimalen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und Long COVID wird Risikopersonen empfohlen, ihre Impfung bereits früher aufzufrischen.

COVID-19-Medikamente als zusätzliches Sicherheitsnetz
COVID-19-Medikamente ersetzen die Impfung nicht. Sie sind ein zusätzliches Sicherheitsnetz vor allem für Risikopersonen. Das betrifft insbesondere ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Werden sie rechtzeitig eingenommen, können COVID-19- Medikamente eine schwere Erkrankung und damit eine Spitalsbehandlung verhindern.
Wichtig ist, dass die COVID-19-Medikamente möglichst rasch nach einem positiven Testergebnis eingenommen werden. Lassen Sie sich beraten: bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder in Ihrer Apotheke.
[Mehr zu COVID-19-Medikamenten hier.]
Schutz der Risikogruppe am Arbeitsplatz
Ein COVID-19-Risiko-Attest bestätigt ein möglicherweise erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und wird von dem:der jeweiligen behandelnden Ärzt:in ausgestellt. Dadurch ergibt sich ein Anspruch auf zusätzliche Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, wie Arbeitsplatzumgestaltung oder Homeoffice. Ist das nicht möglich, kann eine befristete Dienstfreistellung in Anspruch genommen werden. Zusätzlich wurde ein Kündigungsschutz für Personen mit COVID-19-Risiko-Attest für den Zeitraum der geltenden Regelung gesetzlich festgehalten. Die derzeitige Regelung gilt vorerst bis 31. Dezember 2022.
[Quelle: sozailministerium.at]